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Stephanie Krisper und ihr Rechtsverständnis.

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Sie hat mit Auszeichnung maturiert. Und sie ist Juristin. Trotzdem: es fehlt etwas.

Seit November 2017 ist sie Abgeordnete zum Österreichischen Nationalrat.
Man sollte meinen, dass Nationalräte, und vor allem Juristen, die ein Nationalratsmandat inne haben, die Verfassung kennen sollten, speziell die Gewaltenteilung, die einer der wichtigsten Bestandteile der Österreichischen Verfassung ist:

Legislative, Judikative und Exekutive.

Irgendetwas ist hier schief gelaufen. Denn der Tweet, den Stephanie Krisper am 30. März 2022 auf Twitter absetzt, hat es in sich.

Stephanie Krisper meint also, man (offenbar die NEOS) werde sich das Verfahren gegen Julian Hessenthaler im Untersuchungsausschuss genau anschauen. Als ich das gelesen habe, habe ich zuerst laut lachen müssen. Dann habe ich mich gefragt:

Was hat Stephanie Krisper nicht verstanden?

Also ich verstehe die Gewaltenteilung sehr gut. Sie ist eindeutig.

Legislative – Judikative – Exekutive.

Und ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss hat nichts mit der Judikative, also mit dem Verfahren gegen Julian Hessenthaler zu tun. Er hat hier weder Expertise noch Kompetenz. Er ist nicht zuständig. Eine „Überprüfung“ durch diesen kann gar nicht stattfinden.

Julian Hessenthaler kann seinerseits natürlich Rechtsmittel ausschöpfen und berufen.

Der Untersuchungsausschuss hat ganz andere Aufgaben und Kompetenzen, die nichts, ja gar nichts mit der Überprüfung der Rechtssprechung eines Strafverfahrens zu tun haben. Um es bildlich zu veranschaulichen: diese beiden Bereiche liegen so weit auseinander wie Norwegen und Italien. Die berühren einander nicht.

Und weil dies offenbar manchen Personen nicht bekannt zu sein scheint, hier noch einmal die Abgrenzung des Kompetenzbereiches eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, ganz einfach erklärt:

„Untersuchungsausschüsse sind ein Kontrollinstrument des Parlaments, das nur dem Nationalrat zur Verfügung steht.“ Und: „Ihre Aufgabe ist es, die Geschäftsführung der Bundesregierung in bestimmten Angelegenheiten genau zu überprüfen.“ Quelle: Webseite des Österreichischen Parlaments.

Übrigens: diese klare Gewaltenteilung dient auch der Unabhängigkeit der Justiz, also der Gerichte und Richter.

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