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Das „Haus im Wald“ der Janine Bex.

Oder: wenn Grüne in den Wald kommen, und die Bäume stören.
Ein Bericht und Kommentar von Birgit Medlitsch.

Wollten auch Sie schon immer ein Häuschen im Wald? So mitten in der Natur? Rund herum nur Bäume und Wiesen und sonst nichts ausser vielleicht Rehe und andere liebe Tiere des Waldes, die Sie aus der Nähe betrachten können, begleitet von lieblichen Geräuschen und dem Duft des Waldes? Vielleicht auch noch eine schöne Aussicht runter ins Tal? Und am besten in Stadtnähe. Wäre Innsbruck Ihnen vielleicht genehm?

Nicht alle Träume können wahr werden. Im Wald ist es halt schwer etwas zu bauen. Und auch dann, wenn schon ein Bauwerk vorhanden ist, ist es schwierig, dieses umzubauen oder dazu zu bauen oder dort einen Wohnsitz zu begründen. Das ist für unsereins meist ein Ding der Unmöglichkeit. Weil so ein schönes Plätzchen im Wald ist ja nicht als Bauland gewidmet.

Gesetze und so weiter.

Und dann sind da noch die Normen, also Bestimmungen, die vieles regeln, rund um’s Bauen, Um- und Dazubauen. Und wenn man einen Wohnsitz im Freiland begründet, dann muss hier, zum Beispiel in Tirol, eine entsprechend beschaffene und ausreichend breite Zufahrt vorhanden sein. Und wenn man für das Schaffen eben dieser eine Bewilligung benötigt, dann ist es – genau – Sie haben es erraten – sehr, sehr schwierig diese zu bekommen. Eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit. Aber ja, das gilt wohl nur für Sie und für mich.

Aber nicht für Frau Bex. Sie ist laut Wahlvorschlag für die anstehende Gemeinderatswahl in Innsbruck hauptberuflich Gemeinderätin und kandidiert am kommenden Sonntag auf dem 2. Listenplatz der Grünen in Innsbruck. Und sie ist die Stellvertreterin des Klubobmanns Georg Willi, der auch Bürgermeister von Innsbruck und somit Baubehörde ist.

An der TU Wien hat sie Raumplanung und Raumordnung studiert und ist in Innsbruck unter anderem Mitglied in den Ausschüssen für Stadtentwicklung sowie Wohnbau & Projekte. Sie ist damit, denke ich, durchaus sach- und fachkundig in all diesen Bereichen.

Aber ganz von vorne. Was ist passiert?

Im September 2019 kaufte Frau Bex gemeinsam mit ihrem Mann eine Liegenschaft: ein Haus im Wald am Innsbrucker Hungerburg. Wir sprechen hier von einer Lage, in der selten eine Liegenschaft zum Verkauf steht, und in der man von einem Preis ab 2.000 Euro pro m2 ausgehen kann.

Janine Bex hat betont, sie hätten die Immobilie als Bestbieter aus einer öffentlichen Versteigerung heraus erworben (Die Presse, 5.4.2024). Allerdings geht aus dem Kaufvertrag hervor, dass diese von einem Immobilienmakler vermittelt wurde, also keine Versteigerung stattgefunden hat.

Laut Medienberichten gab es mehrere Interessenten, die sogar teilweise bereit gewesen wären bis zu 1 Million Euro für die Immobilie zu bezahlen. Die Kronen Zeitung berichtete am 7.4.2024, dass diese dann „abgesprungen“ wären. Grund dafür wäre gewesen, dass die Zufahrt zur Liegenschaft nur in Form eines Forstweges bestand, und für die Begründung eines Wohnsitzes ein Ausbau dieses Forstweges notwendig wäre. Der Erhalt einer Bewilligung dafür hätte aber als schlicht unmöglich gegolten.

Und wenn keine entsprechende Zufahrt gegeben ist und auch nicht durch Verbreiterung, also z.B. Rodungen am Wegesrand, geschaffen werden kann, dann sind darüber hinaus auch Bauvorhaben auf dieser Liegenschaft, zum Beispiel ein Zubau im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, nicht möglich.

Die fehlende Zufahrt.

Nachdem also andere Interessenten davon ausgegangen sind, dass ein notwendiger Ausbau der Zufahrt mit Sicherheit nicht von der zuständigen Baubehörde, also Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Die Grünen), genehmigt werden würde, haben diese vom Kauf Abstand genommen.

Und für diesen Wissensstand, also die Unmöglichkeit eines Ausbaus der Zufahrt, spricht auch der Kaufpreis, den man mit 330.000 Euro als – ja – eher lächerlich bezeichnen kann, und dieser Umstand für sich indizierte ja schon, dass ein Ausbau des Zufahrtsweges nie realisiert werden wird können.

Der Rechtsstreit.

So wurde im September 2019 von den Eheleuten Bex ein Kaufvertrag mit einem Kaufpreis von 330.000 Euro unterschrieben. Allerdings wurde die Eintragung ins Grundbuch erst im Jahr 2021 vorgenommen, rund 2 Jahre später. Dies wirft einige Fragen auf.

Die Antwort darauf ist ein Rechtsstreit, der seinen Ausgangspunkt bereits wenige Wochen nach Unterzeichnung des Vertrages fand. Die Käufer bestanden nämlich auf eine Reduktion des Kaufpreises und weigerten sich vorerst den Kaufpreis an die Verkäuferin zu leisten. Als Grund dafür führten sie den „bescheidenen“ Zustand des Hauses sowie das Fehlen einer entsprechenden Zufahrt an.

Der Kaufvertrag.

Dies ist meines Erachtens sehr eigenartig, weil ja beides schon vor Unterzeichnung des Kaufvertrages bekannt war. Denn genau wegen der mangelnden Zufahrt sind ja alle anderen Interessenten abgesprungen. Und der Zustand des Hauses wurde sogar im Kaufvertrag entsprechend dokumentiert, war also nicht nur von den vorangegangenen Besichtigungen sondern auch im Kaufvertrag vor der Unterzeichnung desselben für die Käufer eindeutig erkennbar.

Die Kronen Zeitung berichtet am 13.4.2024 mit der Überschrift „Verkäuferin fühlt sich betrogen: „War ein Horror!“ ausführlich über diese Vorgänge und die Anmaßung der Käufer gegenüber der Verkäuferin, die gegenüber der Kronen Zeitung sagt, man hätte sie nervlich und finanziell fast in den Ruin getrieben.

Die Rodungen.

Nun fanden ja diverse Rodungen in der Nähe des frisch gekauften Hauses und entlang des Forstweges statt. In der Presse vom 13.4.2024 ist zu lesen: „Bex dementiert mit Unterstützung von Bürgermeister Willi energisch. Die Sachlage ist unübersichtlich, die Vorwürfe aber teilweise definitiv falsch: So haben die angekreideten Rodungen auf einem Nachbargrundstück stattgefunden und mit Bex nichts zu tun.“

Also ich bin mir da nicht so sicher, dass die Sachlage unübersichtlich ist. Setzt man sich eingehend mit dem Baubescheid sowie der Rodungsbewilligung auseinander, kommt man da zu sehr eindeutigen Einsichten.

Der Baubescheid.

Am 4.7.2022 wird seitens der Käufer ein Antrag auf Baubewilligung gestellt. Dies betrifft die Sanierung, den Zubau bzw. die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses. Dazu wird am 4.4.2023 seitens der Baubehörde, also dem Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi (Die Grünen), ein positiver Bescheid erteilt.

In diesem Bescheid werden unter anderem Auflagen der Berufsfeuerwehr Innsbruck angeführt, wie zum Beispiel: „Der Zufahrtsweg muss annähernd der TRVB 134F „Flächen für die Feuerwehr“ entsprechen (eine Breite der Zufahrt von 3m kann unsererseits akzeptiert werden)“ und weiter heisst es: „Eine LKW-taugliche Umkehrmöglichkeit muss ganzjährig uneingeschränkt benutzbar sein…“

Die Rodungsbewilligung.

Im Dezember 2022 sucht Frau Bex zum Zwecke der Umsetzung eines Bauvorhabens um eine Rodungsbewilligung an, die von Bürgermeister Georg Willi (Die Grünen) am 26.4.2023 bewiligt wird. Dies betrifft nicht nur Teilflächen von Grundstücken anderer Eigentümer (über diese Grundstücke führt der Forstweg), sondern auch 619 m2 auf dem Grundstück von Frau Bex.

Die Teilflächen von Grundstücken anderer Eigentümer sollen gerodet werden, um den bestehenden forstlichen Traktorweg auf eine Gesamtbreite von stellenweise 2,20 Meter auf 3,0 Meter zu erweitern. Denn, so liest man in der Rodungsbewilligung unter anderem: „… seitens der Berufsfeuerwehr Innsbruck wurde als Voraussetzung für die Baugenehmigung der Bestand eines ca. 3,0 m breiten Zufahrtsweges vorgegeben.“

Der Zirkelschluss.

Das heisst, um überhaupt eine Baugenehmigung zu bekommen, muss dieser Weg verbreitert werden. Auf der anderen Seite meint man aber, dass ein Bauvorhaben besteht, und dafür ein breiterer Weg (unter anderem als Baustellenzufahrt) vonnöten ist. Daraus schliesse ich: diese Rodungen haben ausschließlich mit dem Bauvorhaben und der Ansiedlung auf der erworbenen Liegenschaft zu tun.

Der Zugewinn.

Und bevor ich es vergesse: wurde die Liegenschaft ohne entsprechend ausgebaute Zufahrt von den Käufern Bex um 330.000 Euro erworben, so ist durch die Bewilligung und Durchführung der Rodung unter anderem zum Zwecke einer geeigneten Zufahrt der Wert der Liegenschaft nun ermesslich gestiegen, quasi über Nacht. Es ist von mindestens 1.000.000 Euro die Rede. Geht man aber von 2.000 Euro pro m2 bei einer Gesamtfläche von rund 1.300 m2 aus, kommt man auf weit mehr. Haben Sie schon einmal so schnell Ihr Vermögen vermehrt?

Die Anzeige.

Laut Bericht der Kronen Zeitung am 11.4.2024 wurde bereits Anzeige gegen Bürgermeister Georg Willi (die Grünen) und den ehemaligen Vize-Bürgermeister Johannes Anzengruber wegen Amtsmißbrauch im Zusammenhang mit einem Teil der geschilderten Vorgängen erstattet

Die Grünen.

Nun wissen wir, dass den Grünen die Natur ja grundsätzlich wichtig ist. Die älteren von uns erinnern sich noch an die massiven Proteste in Hainburg im Jahr 1984. Aber heutzutage kettet man sich halt nicht mehr an Bäume oder errichtet in ihnen Baumhäuser als Zeichen des Protests. Man klebt sich lieber auf Asphalt, das ist nicht so beschwerlich.

Die Medien.

Was mir schon grosse Sorgen bereitet, ist die mediale Nicht- oder Falschberichterstattung. Hier habe ich einzig die Kronen Zeitung wahrgenommen, die den Sachverhalt sehr ausführlich und objektiv geschildert hat.

Ich vermisse hier bei einigen anderen Medien sowohl die journalistische Sorgfaltspflicht als auch entsprechende Objektivität in der Berichterstattung. Tja, wenn’s passt, dann versteht man sich wohl gerne als die 4. Gewalt im Staate, ansonsten hält so mancher schützend die Hand über Proponenten der grünen Agenda, selbst dann, wenn deren Verhalten moralisch und ethisch nicht ganz zum grünen Programm passt.


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Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. C. Schwenniger

    Ich hoffe, Georg Willi liest diese sehr gute, übersichtliche und leichtfassliche Zusammenfassung der extrem unappetitlichen Causa.
    Seinen eigenen Schilderungen zufolge dürfte er ja nicht annähernd verstanden haben, was hier Sache ist. Denn dass er vorsätzlich und wissentlich die Wähler mit seinen Abwiegelungen belog, will ich zu seinen Gunsten nicht hoffen!

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