You are currently viewing Rechnungshof kritisiert Gewesslers Ministerium.
Bild: Alexa auf pixabay.

Rechnungshof kritisiert Gewesslers Ministerium.

24.000 Euro pro Monat für die Betreuung und Wartung der Klimabonus-Website sind nicht plausibel.
Ein Kommentar von Birgit Medlitsch.

24.000 Euro pro Monat wurden für die Betreuung/Wartung der Website klimabonus.gv.at vom BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) budgetiert. Wir haben gestern darüber berichtet.

Das ist natürlich eine Summe, wo man sich fragt – wofür genau wird denn das verrechnet? Eine Betreuung dieser nicht so umfangreichen Website kann doch nicht so viel kosten. Ja, diese Frage ist, denke ich, durchaus berechtigt. Und hier kommt der Rechnungshof ins Spiel.

Die Aufgabe des Rechnungshofes.

Laut Bundes-Verfassungsgesetz Art. 126 b. (1) hat der Rechnungshof die gesamte Staatswirtschaft des Bundes zu überprüfen. Unter Art. 126 b. (5) lesen wir: „Die Überprüfung des Rechnungshofes hat sich auf die ziffernmäßige Richtigkeit, die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, ferner auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu erstrecken.“

KliBG und KliBAV.

Das BMK hat zum Klimabonusgesetz die „Wirkungsorientierte Folgenabschätzung“ erstellt und dem Rechnungshof übermittelt. Der Rechnungshof hat das Klimabonusgesetz sowie die Klimabonus-Abwicklungsverordnung und deren Folgeabschätzungen begutachtet. Das heisst: was kostet und was bringt das alles wirtschaftlich (Euro), und führen die Maßnahmen zum gewünschten Erfolg.

In seiner Stellungnahme kritisiert der Rechnungshof massiv die budgetierten Kosten für die Wartung und Betreuung der Website klimabonus.gv.at und nennt diese nicht plausibel.

948.000 Euro in 3 1/2 Jahren.

Man muss sich vor Augen führen: die Kosten für die Wartung/Betreuung der Website sollen sich von Mitte 2022 bis Ende 2025 auf insgesamt 948.000 Euro belaufen! In der Stellungnahme des Rechnungshofes heisst es unter anderem:


Quelle: Rechnungshof / Stellungnahme zum Klimabonus vom 9.6.2022
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/was-wir-tun/was-wir-tun_1/was-wir-tun_5/Stellungnahme_Klimabonus.pdf
Quelle: Rechnungshof / Stellungnahme zum Klimabonus vom9.6.2022
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/was-wir-tun/was-wir-tun_1/was-wir-tun_5/Stellungnahme_Klimabonus.pdf

Externe „private Dienstleister“.

Einer der vielen Kritikpunkte betrifft unter anderem die Auslagerung von Leistungen an „private Dienstleister“ als Abwicklungsstelle. Im Klimabonusgesetz selbst sei nämlich nicht vorgesehen, dass dieser dann vom Rechnungshof kontrolliert werden darf.


Quelle: Rechnungshof / Stellungnahme zum Klimabonus vom9.6.2022
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/was-wir-tun/was-wir-tun_1/was-wir-tun_5/Stellungnahme_Klimabonus.pdf

Prüfung der externen Dienstleister nicht möglich.

Im KMU-Förderungsgesetz ist z.B. unter § 3 Abs. 4 zu lesen „Die Abwicklungsstelle unterliegt hinsichtlich ihrer Tätigkeit nach diesem Bundesgesetz der Kontrolle durch den Rechnungshof.“ Das heisst, vergibt das Ministerium einen Auftrag an eine externe Abwicklungsstelle, also privaten Dienstleister, dann kann der Rechnungshof die Tätigkeit dieser externen Abwicklungsstelle für das Ministerium prüfen.

Im Klimabonusgesetz findet sich eine solche Vorschrift nicht.
Daher kann hier der Rechnungshof keine Prüfung vornehmen.

Ob in diesem Bereich das Geld des Staates im Sinne von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit eingesetzt wurde. Das heisst: man erteilt Aufträge an „private Dienstleister“, und der Rechnungshof kann dann nicht kontrollieren, ob diese ihre Tätigkeit für das BMK im Sinne von Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit ausgeführt haben. Das wäre nur dann möglich, wenn im KliBG und/oder KliBAV auch das vorgeschrieben wäre wie KMU-Förderungsgesetz unter § 3 Abs. 4.


Gesponserter Inhalt.

Gesponserter Inhalt.


Gesponserter Inhalt.

Rechnungshof kritisierte schon im Dezember 2021.

Bereits am 6. Dezember 2021 hat der Rechnungshof in seiner Stellungnahme einiges beanstandet. Zum Beispiel wären die Auswirkungen des Entwurfs für ein KliBG aufgrund der weitreichende Verordnungsermächtigungen nicht seriös abschätzbar. Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wären mit Unsicherheit belastet. Und es wäre auch ein Anreiz, durch den Klimabonus weniger fossile Energie zu verbrauchen, weiterhin nicht erkennbar.

Unnötige Postwurfsendung.

Der Rechnungshof geht auch in seiner Kritik auf die geplante Postwurfsendung ein und findet diese nicht erforderlich.


Quelle: Rechnungshof / Stellungnahme zum Klimabonus vom9.6.2022
https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/was-wir-tun/was-wir-tun_1/was-wir-tun_5/Stellungnahme_Klimabonus.pdf

Gesetzgeber kann Höhe des Klimabonus nicht bestimmen.

Bereits im Dezember 2021 hat der Rechnungshof kritisch festgehalten, dass im Klimabonusgesetz vorgesehen ist, dass das BMK die Höhe des Klimabonus bestimmt und nicht der Gesetzgeber. Auch darauf weist der Rechnungshof in seiner Stellungnahme vom 9. Juni 2022 auf Seite 1 nochmals hin. Wesentliche Elemente dieser Leistung wären per Verordnungsermächtigung in die Regelzuständigkeit des BMK übertragen worden, und zwar wesentliche Elemente dieser Leistung, insbesondere dienähere Ausgestaltung des Klimabonus (=die Leistungshöhe), die Festlegung des Sockelbetrags und die Kategorisierung der Hauptwohnsitze. Der Rechnungshof schreibt: „Dies hat zur Folge, dass diese Aspekte des Klimabonus der Beschlussfassung durch den Gesetzgeber entzogen werden.“
Das heisst: der Gesetzgeber, also Nationalrat und Bundesrat, kann hier nicht mitbestimmen!

Zeitraum für Begutachtung zu kurz.

Abschließend merkt der Rechnungshof noch an, dass dem Rechnungshof normalerweise eine Frist von 6 Wochen für die Begutachtung zur Verfügung stünde, bei dieser Begutachtung aber nur eine Frist von acht Arbeitstagen zur Verfügung gestanden hat.

Hier können Sie die gesamte Stellungnahme des Rechnungshofes zur „Wirkungsorientierten Folgenabschätzung des BMK für das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) gebündelt mit UmsetzungsVO“ lesen.

Wenn man die Stellungnahmen des Rechnungshofes ganz genau liest, bekommt man den Eindruck, diese „Klimabonus-Aktion“ hätte so nie stattfinden dürfen. Ich möchte dringend dazu anregen, alle Kosten, die im BMK seit 7. Jänner 2020, angelaufen sind, einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen.

Schreibe einen Kommentar