Der Klimabonus.

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Und warum er nicht der ist, der er einmal war.

Es war zur Jahreswende 2019/2020 als die Volkspartei mit den Grünen verhandelte. Sie sollten eine Koalition im Nationalrat bilden. Und so ging es um Ziele und die Vereinbarkeit dieser mit dem Koalitionspartner.

Es war gar nicht so einfach für die Grünen ausreichend Personen zu finden, die sich zu diesen Verhandlungen begeben konnten. Fachleute sollten es sein. Und grün, grüner, am grünsten sollte alles werden.

Die CO2 Steuer wurde erfunden. 2022 sollte eine Bepreisung von CO2 eingeführt werden. Das Ziel war, die Menschen weg vom individuellen Automobil hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu bringen. Klar war auch, dass das nicht überall funktioniert. Österreich ist nicht Wien. Da gibt es auch noch die Tiroler Berge, das Waldviertel und das Burgenland, um nur einige Beispiele zu nennen.

So wurde zum Ausgleich der Klimabonus „erfunden“.

Als Abfederung der CO2 Steuer (CO2-Bepreisung) sollte dieser Klimabonus im Oktober 2022 eingeführt werden.

Und damit dieser „gerecht“ ist, sollte er gestaffelt werden. So war der Plan.

Pro Jahr und Person sollten maximal 200 Euro aber mindestens 100 Euro als Klimabonus „ausgeschüttet“ werden. Die Höhe dieses Klimabonus sollte davon abhängig sein, wo man wohnt. Personen im ländlichen Raum, mit wenig Infrastruktur, sollten mehr erhalten, Personen im urbanen Raum weniger. Kinder würden 50% vom errechneten Bonus erhalten.

Für diesen „gerechten“ Klimabonus wird ein Sockelbetrag und zusätzlich ein abgestufter Regionalausgleich ausgeschüttet.
Dieser abgestufte Regionalausgleich basiert auf der Einteilung in 4 Kategorien. Quelle: oesterreich.gv.at

Kategorie 1 (0% des Sockelbetrages)
Städtische Zentren mit sehr guter Infrastruktur und sehr guter Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Wien)

Kategorie 2 (33% des Sockelbetrages)
Städtische Zentren mit guter Infrastruktur und guter Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Graz, Salzburg, Klagenfurt oder St. Pölten)

Kategorie 3 (66% des Sockelbetrages)
Städtische Zentren und das Umland von Zentren, wo es eine grundlegende Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder eine gute grundlegende Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt (z.B. Groß-Enzersdorf, Wolfsberg oder Mittersill)

Kategorie 4 (100% des Sockelbetrages)
Ländliche Gemeinden und Gemeinden, wo es nur eine grundlegende Ausstattung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt (z.B. Mariazell, Werfen oder Sölden)

Diese 4 Kategorien entsprechen der Urban-Rural-Typologie und ÖV-Anbindung der Statistik Austria.

Eine interaktive Karte dazu findet sich hier: STATatlas


Aufgrund der Teuerungen in diesem Jahr, die nicht vorhersehbar waren, wurde nun diese Regelung, die eine „gerechte Verteilung“ gewährleisten sollte, für 2022 ausgesetzt und neu gestaltet.

Alle Personen über 18 Jahren erhalten 250 Euro Klimabonus und zusätzlich 250 Euro Teuerungsausgleich). Kinder erhalten die Hälfte. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die zumindest 6 Monate lang ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben (den Stichtag dafür habe ich leider nicht herausfinden können).

Nun wurde dieser „gerechte“ Klimabonus auf das Jahr 2023 verschoben.

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