Oder: warum ist Gabriele Langer (VP Hohenau an der March) keine Gemeinderätin?
Im Zuge unserer Sommergespräche haben wir die Obmannstellvertreterin der Volkspartei Hohenau ausführlich interviewt.
Wir konnten mit ihr über sehr viele Aspekte der Parteiarbeit sprechen, die wir nun nach und nach veröffentlichen werden.
Nachdem Gustav Nueber sein Gemeinderatsmandat zurückgelegt hat, haben sich viele gewundert, dass Gabriele Langer als Viertgereihte auf dem Wahlvorschlag nicht in den Gemeinderat nachrückte.
Auch Gabriele Langer war mehr als erstaunt.
Sie war sehr verwundert über die Vorgangsweise. Man hätte sie nämlich nicht gefragt sondern einfach übergangen, erzählt sie. Und man hätte ihr nicht einmal mitgeteilt, dass jemand anderes nachrückt. Sie hat es von jemandem aus den Reihen der SPÖ erfahren, im Zuge eines zufälligen Treffens.
Nun – warum ist sie davon ausgegangen, dass sie nachrückt, und warum ist das nicht passiert?
Wer für ein Gemeinderatsmandat in Frage kommt, ist in der NÖ Gemeindeordnung 1973 geregelt.
Basis dafür ist der Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl. Das ist die Kandidatenliste, die Sie als Wähler im Wahllokal vorfinden, also jene Kandidaten, denen man auch eine Vorzugsstimme geben kann.
Diese Kandidaten sind in einer Reihenfolge angeführt, die vorher von der jeweiligen Partei, meist vom Parteivorstand, festgelegt wird.
Die Reihenfolge.
Normalerweise ist es so, dass die Kandidaten in der Reihenfolge für ein Gemeinderatsmandat in Frage kommen, in welcher sie auf der Liste stehen.
Wenn eine Partei zum Beispiel nur 1 Mandat bei der Wahl erhält, erhält zumeist der Erstgereihte der Liste ein Gemeinderatsmandat. Werden 5 Mandate erreicht, ist es üblich, dass die ersten 5 Kandidaten des Wahlvorschlages ein Gemeinderatsmandat erhalten.
Es kann natürlich sein, dass jemand auf sein Mandat verzichtet oder jemand aufgrund der persönlichen Vorzugsstimmen vorgereiht wird.
Aber im Allgemeinen hält man sich meist an jene Reihenfolge, wie sie am Wahlvorschlag angeführt ist.
So geht man auch vor, wenn es darum geht, ein frei gewordenes Gemeinderatsmandat nachzubesetzen.
Die NÖ Gemeindeordnung regelt dies in Abschnitt 5, § 114.

Nachstehend finden Sie den Wahlvorschlag der VP Hohenau zur Gemeinderatswahl 2020 mit allen Kandidaten in der Reihenfolge wie zur Wahl bekanntgegeben. (Quelle: Zeitung der Volkspartei Hohenau an der March)
1. Gerhard Bartosch
2. Gustav Nueber
3. Eva Dohalova
4. Gabriele Langer
5. Ing. Herbert Bartosch
6. Alexandra Wetter
7. Matthias Bartosch
8. Mathias Bauer
9. Mathias Wetter
10. Katarina Dohalova
11. Heinz Tutschek
12. Pavol Dohal
13. Wolfgang Seimann
14. Martin Eichinger
15. Norbert Marschitz
16. Franz Swatschina
Nur noch 3 Mandate (statt 5).
Hatte die VP Hohenau an der March 2015 mit Ing. Herbert Bartosch an der Spitze im Gemeinderat noch 5 Mandate inne, so waren es nach einem Obmannwechsel im Jahr 2020 nur noch 3 Mandate.
Denn die VP Hohenau hatte massiv Stimmen verloren. Statt den 390 Stimmen (22 %) im Jahr 2015 konnte sie im Jahr 2020 mit dem neuen Obmann und Spitzenkandidaten nur noch 247 Stimmen (14 %) erreichen. So hatte sie 143 Stimmen verloren. Das ist mehr als ein Drittel ihrer Wähler.
Nach der Berechnung nach dem d’Hondt Verfahren entfielen dann nur noch 3 Gemeinderatsmandate auf die VP Hohenau. Diese drei Mandate wurden an die ersten drei Kandidaten laut Reihung im Wahlvorschlag vergeben.
2022: Gustav Nueber legt sein Mandat zurück.
Normalerweise hätte der Bürgermeister die nächstgereihte Kandidatin, Gabriele Langer (auf Platz 4 auf dem Wahlvorschlag der VP Hohenau) in den Gemeinderat einberufen. Nimmt sie das Mandat nicht an, wird der nächstgereihte, also Ing. Herbert Bartosch (Platz 5) gefragt. Sagt dieser ab, wird Alexandra Wetter (Platz 6) gefragt. Und so weiter.
Dem ist GPO Gerhard Bartosch zuvor gekommen, indem er Matthias Bauer, der erst auf dem 8. Listenplatz war, als Ersatzmitglied für den Gemeinderat bekannt gegeben hat. Er hat damit nicht nur Gabriele Langer sondern insgesamt 4 Kandidaten übergangen.
Wir wissen definitiv, dass Gabriele Langer sowie Ing. Herbert Bartosch, MSc, nicht gefragt wurden. Soweit uns bekannt ist, dürfte auch Alexandra Wetter nicht gefragt worden sein. Von Matthias Bartosch haben wir keine diesbezügliche Information.
Jetzt möchte man meinen – ja, er ist ja der Obmann. Er bestimmt. Ist ja sein Recht.
Und hier können wir nun diskutieren: über Macht, Recht, Usus, Ethik, Moral, Parteiarbeit, Zusammenhalt, Teamarbeit, Anerkennung und Respekt.
Vor allem um Respekt.
Respekt gegenüber Menschen, die sich für etwas engagieren, ihre Freizeit für Parteiarbeit opfern, weil sie für die Menschen in ihrer Gemeinde etwas zum Positiven verändern wollen.
Wir haben bei anderen Gemeindeparteien der Volkspartei nachgefragt und auch etwas in die Vergangenheit geschaut.
Grundsätzlich ist es üblich, dass der Gemeindeparteiobmann den nächstgereihten Kandidaten des Wahlvorschlages für das Mandat vorschlägt. Deshalb gibt es ja den Wahlvorschlag mit einer vor der Wahl bestimmten Reihenfolge der Kandidaten.
Nur in Ausnahmefällen wir jemand anderes zum Nachrücken vorgeschlagen. Dies wird dann sowohl mit der betroffenen Person, die „übergangen“ wird, sowie mit dem Vorstand besprochen, diskutiert und gemeinsam beschlossen.
So wird zum Beispiel oft berücksichtigt, dass unterschiedliche Berufs- und Altersgruppen im Gemeinderat vertreten sind und dies auch im Vorstand und mit allen Betroffenen diskutiert. Eine Entscheidung einfach über den Kopf des Betroffenen hinweg – im Alleingang des Obmanns oder Zustellungsbevollmächtigten – ist uns aus unseren Gesprächen mit anderen Gemeindeparteiobmännern und –frauen nicht bekannt.
Dazu haben wir GPO Gerhard Bartosch am 22. Juli 2022 um eine Stellungnahme gebeten.
Leider hat er uns bis heute nicht geantwortet.
Ich bin schon sehr gespannt auf Kommentare zu meinem Artikel und auf die Meinung meiner Leserinnen und Leser.
Eine Antwort zu „Wie wird man Gemeinderat in Niederösterreich?“
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Grad er. Der macht so viel in der Kirch, Pfarre
und dann geht der so mit anderen Leuten um.
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